Wir führen Brandschutzkurse durch für Schulen, Vereine, Spitäler, Behörden, Firmen etc. Dafür haben wir eigene Brandschutzinstruktoren. Sie können aber auch nur Löschgeräte von uns mieten und Ihr eigener Instruktor instruiert Ihr Personal.

Wichtig!
Nur gut informiertes Personal ist im Ernstfall in der Lage schützend, rettend und bewahrend einzugreifen. Der Umgang mit Brandschutzgeräten muss geübt sein.
Art. 82 UVG und Art. 6 ArG Gemäss Art. 82 UVG und Art. 6 ArG sowie nach den Richtlinien der EKAS 6508 haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflicht, Massnahmen zur Unfallverhütung zu treffen. Darunter gehören auch Brandschutzinstruktionen.
Bei unseren Brandschutz-Instruktionen dominieren zwei Hauptthemen:
– Theorie Brandschutz
– Praxis am Feuer
«Theorie Brandschutz» – mit Power Point und Beispielen
• Alarmieren – Retten – Löschen
• Es brennt – was tun?
• Der Wissensstand des Personals
• Wo sind die Löschgeräte im Betrieb?
• Wie funktionieren Löschgeräte?
• Warum muss das Verhalten im Brandfall regelmässig geübt werden?
«Praxis am Feuer» – Übungen am Feuer
• Brand an elektrischen Einrichtungen
• Flüssigkeitsbrand
• Gasbrand
• Fettexplosion



Brandschutzschulungen

