Grundkurs Gerätewart Atemschutz

Kursziel

Die Kursteilnehmer erwerben theoretische und praktische Kenntnisse über die Instandhaltung und Wartung von Pressluftatmern, Lungenautomaten und Atemschutzmasken.

Der Kurs ist auf die erforderliche Theorie und Praxis abgestimmt und entspricht dem jeweiligen Stand der technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften.


Kursinhalte

  • Einführung, Richtlinien, Vorschriften und Dokumentation
  • Erklärung von Aufbau und Funktion der behandelten Gerätetypen.
  • Instandhaltungsarbeiten gemäss der für den Feuerwehrgebrauch geltenden Richtlinien und Vorschriften
  • Verschiedene Reparaturmöglichkeiten mit Hilfe der ausgegebenen technischen Unterlagen und anschliessender Überprüfung
  • Lungenautomaten: Wartung, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten gemäss den Herstellerangaben
  • Atemschutzmasken: Wartung, Reparaturmöglichkeiten und anschliessende Prüfung

Behandelte Geräte

  • Pressluftatmer: MSA M1, AirMaXX
  • Lungenautomaten: MSA M1, AutoMaXX
  • Atemschutzmasken: MSA G1, Ultra Elite

Hinweis: es werden ausschliesslich die genannten MSA-Produkte behandelt. Auf Geräte von anderen Herstellern kann nicht eingegangen werden. 


Zielgruppe und Voraussetzungen

  • Materialwarte
  • Atemschutz-Gerätewarte
  • Atemschutz-Verantwortliche

Bitte nehmen Sie folgende Utensilien an den Kurstag mit:

  • 1 Pressluftatmer MSA mit Lungenautomat und Maske
  • 1 Prüfgerät (pro Feuerwehr)
  • AS-Reglement / AS-Richtlinien des Kantons
  • Dienstbüchlein

Kursdauer

1 Tag


Teilnahmegebühr

CHF 290.00

  • inkl. Zwischenverpflegungen, Mittagessen, Kursdokumentation
  • exkl. gesetzl. MWST

Teilnehmerzahl

Min. 6 / Max. 8 Teilnehmer

Die Kursplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben ("First come, first served").


Auskünfte/Informationen

Michael Herger, Kursadministration

Telefon: 041 984 01 01
E-Mail: m.herger@growag.ch

 


 

 

Kursbedingungen

Die Kursanmeldung ist bindend. Alle Kursangaben erfolgen ohne Gewähr, deren Änderung bleibt vorbehalten. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt ein Kursreferent aus, kann die growag Feuerwehrtechnik AG einen Wechsel des Referenten vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Für jeden Kurs legen wir eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kurse werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Kursgebühr ist bis spätestens 30 Tage nach Durchführung des Kurses zahlbar. Es kann auch eine kürzere Frist gesetzt werden, welche auf der Rechnung ausgewiesen wird. Bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr erhoben werden. Nicht vereinbarte Abzüge werden nachbelastet. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Kursanmeldung, seine Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben und die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen, ansonsten er vom Kurs ausgeschlossen werden kann. Für alle von der growag Feuerwehrtechnik AG organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Kursteilnehmer sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der entsprechenden Kursörtlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl, Verlust und Beschädigungen von Gegenständen kann die growag Feuerwehrtechnik AG nicht haftbar gemacht werden.

 

 


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